Interessenkonflikt · Nebeneinkünfte · CSU · 2020
Nüßlein: Maskenprovision und CSU-Austritt[1][2][3]
Redaktion PolitikskandaleVeröffentlicht am Aktualisiert am
Juristisch ungeklärt – Gegenstand: Der Status umfasst den begrenzten BGH-Beschwerdegegenstand von 2022. Die aufgehobenen Vermögensarreste und die betreffende Umsatzsteuerzahlung sind dokumentiert. Der Beschluss entscheidet nicht über die endgültige Beendigung anderer Verfahren.[2][6][7][8] · Stand 02.10.2026[2][6][7][8]Politische Folge dokumentiert · Stand 02.10.2026
- Georg Nüßlein: Nach der im BGH-Beschluss dargestellten Verdachtslage erhielt eine von Nüßlein geführte GmbH 660.000 Euro. Er verließ die CSU und behielt sein Mandat bis zum Ende der Wahlperiode. Der BGH verneinte 2022 den damaligen §-108e-Tatbestand.[1][2][3][4]
Das Wichtigste
- Nach der im amtlichen BGH-Beschluss vom 5. Juli 2022 dargestellten Verdachtslage erhielt eine GmbH, deren Geschäftsführer und Alleingesellschafter Nüßlein war, 660.000 Euro für Maskengeschäfte. Nur diese von zwei beschriebenen Rechnungen war als beglichen dargestellt. Der Betrag ist eine Firmenprovision, kein hier festgestellter Schaden oder privater Nettogewinn.[1]
- Der BGH verwarf am 5. Juli 2022 die weiteren Behördenbeschwerden gegen OLG-Beschlüsse zu Haft und Vermögensarresten. Der damalige Tatbestand des § 108e StGB war bei der beschriebenen außerparlamentarischen Vermittlung nicht erfüllt; ein weitergehender Verdacht vereinbarter Einflussnahme innerhalb des Parlaments hatte sich nicht bestätigt. Das war kein Freispruch im Hauptverfahren und entschied nicht über die endgültige Beendigung anderer Verfahren.[2]
- Nüßlein erklärte am 8. März 2021 im Zuge der Maskenaffäre seinen Austritt aus der CSU.[3]
- Nüßlein blieb nach dem Fraktionsaustritt am 7. März 2021 bis zum Ende der Wahlperiode fraktionsloser Bundestagsabgeordneter.[4]
- Nüßlein kündigte über seinen Anwalt an, den Posten als Vizevorsitzender der Unionsfraktion niederzulegen.[5]
- Das OLG München hob den Vermögensarrest gegen Nüßlein über 660.000 Euro mit Beschluss vom 16. November 2021 auf; die Pressemitteilung erschien am 18. November. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden als rechtmäßig bestätigt. Der weitere Ermittlungsverlauf zu anderen möglichen Straftatbeständen war davon getrennt.[6][7]
- Nach dem BGH-Beschluss hatte Nüßlein die betreffende Umsatzsteuer bereits vollständig nachentrichtet. Der darauf gestützte Einziehungsanspruch war damit erloschen und konnte den Vermögensarrest nicht tragen. Dieser Befund entscheidet keinen vollständigen späteren Abschluss aller Verfahren.[8]
- Löbel schied mit Ablauf des 10. März 2021 nach Mandatsverzicht aus dem Bundestag aus. Nüßlein blieb nach seinem Fraktionsaustritt am 7. März 2021 bis zum Ende der Wahlperiode fraktionsloser Abgeordneter. Beide verließen im März 2021 ihre Parteien; der Vergleich betrifft die unterschiedlichen Mandatsfolgen.[9][10]
Stellungnahme
Öffentliche Äußerung:
Zusammenfassung der Äußerung:
Laut Berliner Zeitung ließ Nüßlein nach der BGH-Entscheidung über seinen Anwalt erklären, der Beschluss bestätige, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos gewesen seien. Wären derartige Geschäfte für Abgeordnete verboten gewesen, hätte er keine gemacht.
Was ist passiert?
- Nüßlein erklärt seinen CSU-Austritt.[3]
- Das OLG München hebt den Vermögensarrest gegen Nüßlein auf; die Pressemitteilung dazu folgt am 18. November 2021.[6][7]
- Der BGH verwirft die weiteren Behördenbeschwerden; der damalige §-108e-Tatbestand ist nicht erfüllt. Der Beschluss dokumentiert auch die bereits vollständig nachentrichtete betreffende Umsatzsteuer.[2][8]
- Laut Berliner Zeitung lässt Nüßlein nach Bekanntgabe des BGH-Beschlusses über seinen Anwalt erklären, die Vorwürfe seien haltlos gewesen.[11]
Politische Folgen (Stand 02.10.2026)
Der CSU-Austritt ist dokumentiert. Nüßlein behielt sein Bundestagsmandat bis zum Ende der Wahlperiode. Die damalige gerichtliche Beschwerdeentscheidung und der entlastende Umsatzsteuerbefund sind getrennt dokumentiert; der Beschluss entscheidet nicht über die endgültige Beendigung anderer Verfahren.[2][3][4][8]
- Regierungsamt
- ungeklärt
- Mandat
- ungeklärt
- Partei
- Folge dokumentiert: Nüßlein trat aus der CSU aus.[3]
- – Parteiaustritt (Georg Nüßlein): Nüßlein erklärte im Zuge der Maskenaffäre seinen CSU-Austritt.[3]
Unsere Meinung
Löbel schied mit Ablauf des 10. März 2021 nach Mandatsverzicht aus dem Bundestag aus. Nüßlein blieb nach seinem Fraktionsaustritt am 7. März 2021 bis zum Ende der Wahlperiode fraktionsloser Abgeordneter. Beide verließen im März 2021 ihre Parteien; der Vergleich betrifft die unterschiedlichen Mandatsfolgen.[9][10]
Quellen
- Bundesgerichtshof: Beschluss StB 7-9/22 (Primärquelle)
Rn. 13 und 20: GmbH, Geschäftsführer/Alleingesellschafter, beglichene Rechnung über 660.000 Euro.
Archivierung ausstehend: 2026-10-12: Zweiter Durchgang; cdx: HTTP 200; availability: HTTP 200; kein Snapshot gemeldet; spn: HTTP 520: UNKNOWN; zusätzlich ohne Querystring geprüft: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2022/StB___7-22.pdf; Save Page Now 3 Versuch(e), 45-s-Mindestabstand und ggf. 300-s-Backoff; kein tatsächlich geöffneter Snapshot bestätigt.
Abgerufen am 02.10.2026
- Bundesgerichtshof: Beschluss StB 7-9/22 (Primärquelle)
Tenor sowie Rn. 22–24, 72–80: Beschwerdegegenstand, damaliger Tatbestand, entlastender Ermittlungsbefund und Zuständigkeitsgrenzen.
Archivierung ausstehend: 2026-10-12: Zweiter Durchgang; cdx: HTTP 200; availability: HTTP 200; kein Snapshot gemeldet; spn: HTTP 520: UNKNOWN; zusätzlich ohne Querystring geprüft: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2022/StB___7-22.pdf; Save Page Now 3 Versuch(e), 45-s-Mindestabstand und ggf. 300-s-Backoff; kein tatsächlich geöffneter Snapshot bestätigt.
Abgerufen am 02.10.2026
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- ntv (dpa): Nüßlein verlässt nach Maskendeal die CSU, 08.03.2021 (Sekundärquelle)
aus der CSU ausgetreten.
Archivkopie, geprüft am 12.10.2026
Abgerufen am 30.09.2026
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- Deutscher Bundestag: Fraktionslosigkeit und Fraktionswechsel von Abgeordneten seit 1990, 09.08.2024 (Primärquelle)
bis zum Ende der Wahlperiode fraktionsloser Abgeordneter blieb
Archivkopie, geprüft am 12.10.2026
Abgerufen am 30.09.2026
- Deutsche Welle: Maskenaffäre hat Konsequenzen, 08.03.2021 (Sekundärquelle)
Seinen Posten in der Fraktion lege er nieder.
Archivkopie, geprüft am 12.10.2026
Abgerufen am 30.09.2026
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- Oberlandesgericht München: Pressemitteilung 31/2021 (gekürzter Dokumenttitel), 18.11.2021 (Primärquelle)
Vermögensarrest über 660.000 Euro aufgehoben; Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Archivkopie, geprüft am 12.10.2026
Abgerufen am 02.10.2026
- Bundesgerichtshof: Beschluss StB 7-9/22 (Primärquelle)
Rn. 4: Nüßleins individueller Aufhebungsbeschluss vom 16. November 2021.
Archivierung ausstehend: 2026-10-12: Zweiter Durchgang; cdx: HTTP 200; availability: HTTP 200; kein Snapshot gemeldet; spn: HTTP 520: UNKNOWN; zusätzlich ohne Querystring geprüft: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2022/StB___7-22.pdf; Save Page Now 3 Versuch(e), 45-s-Mindestabstand und ggf. 300-s-Backoff; kein tatsächlich geöffneter Snapshot bestätigt.
Abgerufen am 02.10.2026
- Bundesgerichtshof: Beschluss StB 7-9/22 (Primärquelle)
Rn. 6 und 80: betreffende Umsatzsteuer vollständig nachentrichtet; darauf gestützter Einziehungsanspruch erloschen.
Archivierung ausstehend: 2026-10-12: Zweiter Durchgang; cdx: HTTP 200; availability: HTTP 200; kein Snapshot gemeldet; spn: HTTP 520: UNKNOWN; zusätzlich ohne Querystring geprüft: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2022/StB___7-22.pdf; Save Page Now 3 Versuch(e), 45-s-Mindestabstand und ggf. 300-s-Backoff; kein tatsächlich geöffneter Snapshot bestätigt.
Abgerufen am 02.10.2026
- Deutscher Bundestag: Archivierte Abgeordnetenbiografie Nikolas Löbel, 19. Wahlperiode (Primärquelle)
Ausscheiden mit Ablauf des 10. März 2021 nach Mandatsverzicht.
Archivkopie, geprüft am 12.10.2026
Abgerufen am 02.10.2026
- Deutscher Bundestag: Fraktionslosigkeit und Fraktionswechsel von Abgeordneten seit 1990, 09.08.2024 (Primärquelle)
Nüßlein blieb bis zum Ende der Wahlperiode fraktionslos; Löbel schied am 10. März aus.
Archivkopie, geprüft am 12.10.2026
Abgerufen am 02.10.2026
- Berliner Zeitung: Urteil: CSU-Abgeordnete haben sich in Maskenaffäre nicht strafbar gemacht, 12.07.2022 (Sekundärquelle)
Wenn derartige Geschäfte für Abgeordnete verboten gewesen wären, „hätte ich keine gemacht“.
Archivkopie, geprüft am 12.10.2026
Abgerufen am 03.10.2026
Korrekturen
Bisher keine inhaltlichen Korrekturen.
Veröffentlicht am 15.10.2026. Zuletzt aktualisiert am 03.10.2026.